16.07.2010
Rot-roter Senat bereitet Überfremdungsgesetz vor
Antideutscher Skandal in Berlin
Von Stefan Lux, M. A.
Stellen Sie sich vor, Sie als echter Deutscher haben ein wichtiges Anliegen, daß Sie zu einem Gang auf die zuständige Behörde zwingt. Als Sie den Sachbearbeiter erblicken, bietet sich ihnen folgendes Bild: ein Typ in einer Art Nachthemd, mit schmuddeligem Fusselbart der sich eine Windel um den Kopf gebunden hat, blökt Sie in perfekten Höhlendeutsch an, beleidigt Sie und zwingt Sie messerfuchtelnd und schreiend Ihr Antragsformular aufzuessen. Sie sagen jetzt: „Das gibt es nur in Absurdistan, aber doch nie in Berlin!“ Noch haben Sie Recht, aber schon Ende des Jahres 2010 will der rot-rote Senat ein verfassungswidriges Gesetz durchgepeitscht haben, das jedem Deutschen die Möglichkeit bietet, eine üble Begegnung der oben beschrie-benen Art im Jahr 2011 zu erleben.
Am 16. Juni 2010 verlautbarte die LINKE Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Carola Bluhm mittels einer Pressemitteilung, daß das unter dem irreführenden Titel firmierende „Berliner Partizipations- und Integrationsgesetz“ in die Verbändeanhörung geht. Zur Rechtfertigung des „Deutschen-Benachteiligungs-und-Überfremdungs-Gesetzes“ werden fragwürdige Studien und mißbräuchlich genutztes statistisches Zahlenmaterial herangezogen.
Gelingt dem tiefroten Senat das antideutsche Gesetz werden zwei Fakten geschafft: erstens werden integrationsunwillige Migranten mit antideutscher Gesinnung verstärkt privilegiert und zweitens wird die Diskriminierung und Überfremdung der Deutschen gesetzlich verschärft.
Ungenügende Sprachkompetenz wird belohnt
Zwei besonders herausragende Menetekel für die Schädlichkeit eines solchen Gesetzes, sind die Privilegierung von multikultureller Muttersprachigkeit und die sogenannte „interkulturelle Kompetenz“.
Im Fall der multikulturellen Muttersprachigkeit dient die mangelnde Beherrschung der eigenen Sprache zukünftig als Qualifikation für den öffentlichen Dienst, ebenso wie die ungenügende deutsche Sprachkompetenz vieler Migranten, besonders mit türkischen, kurdischen oder arabischen Hintergrund. Damit ein erkanntes Moment der Integrationsunfähigkeit nicht geheilt, sondern verschärft. Im öffentlichen Dienst werden in Zukunft sprachlich mehrfach Inkompetente bevorzugt eingestellt.
Im Fall der unklaren „interkulturellen Kompetenz“ werden der Willkür Tür und Tor geöffnet. Der Begriff soll als sogenannte Schlüsselqualifikation im Beamtengesetz festgeschrieben werden. Damit werden ethnische Deutsche automatisch benachteiligt, da diese Pseudokompetenz ste-reotyp Migranten zugordnet wird. Tatsächlich werden in der deutschen Kultur überwiegend unkundige Migranten auf Posten gehievt, in denen sie auf Grund ihrer deutschkulturellen Inkom-petenz Entscheidungen gegen Deutsche treffen. Die Folge wird eine Verschlechterung des Verhältnisses von Deutschen und Migranten sein.
Parallelgesellschaft wird ausgebaut – Verfassung wird gebrochen
Die Privilegierung der ausgesuchten Sektoren widerspricht in eklatanter Weise der Verfassung von Berlin (VvB), die in ihrem Artikel 1 Absatz 1 bestimmt, daß Berlin ein deutsches Land ist und in Absatz 3, daß das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland für Berlin bindend sind. Die Kategorien „Muttersprachigkeit“ und „interkulturelle Kompetenz“ verstoßen gegen den Artikel 6 der VvB, da solche Privilegien die geschützte Würde der Menschen verletzen. Weiterhin wird der Artikel 7 mißachtet, da die freie Entfaltung der deutschen Men-schen durch dieses Gesetz ausgeschlossen wird. Besonders skandalös ist die faktische Abschaffung des Artikel 10 Absatz 1, der alle Menschen vor dem Gesetz gleich stellt und in Absatz 2 Benachteiligungen und Bevorzugungen von Menschen wegen ihrer Sprache, Heimat und Herkunft untersagt. Das geplante „Partizipations- und Integrationsgesetz“ richtet sich auch gegen den Artikel 18 Satz 1 und 2, weil es den Deutschen das Recht auf Arbeit im öffentlichen Dienst verweigert. Wegen der genannten Gründe ist das antideutsche Gesetz geeignet im Sin-ne des Artikel 30 Absatz 1 das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören und deswegen strafbar.
Schließlich muß der Artikel 36 Absatz 1 genannt werden, der die Grundrechte für die Gesetzgebung, die Verwaltung und die Rechtsprechung als verbindlich erklärt und im Absatz 2 Einschränkungen nur zuläßt, wenn die Grundgedanken nicht verletzt werden. Dies ist aber beim „Deutschen-Benachteiligungs-Überfremdungsgesetz“ der Fall.
Der Artikel 59 Absatz 1 bestimmt, daß die für alle verbindlichen Gebote und Verbote auf Gesetzen fußen müssen. Gesetze müssen allgemeingültig sein und dürfen keine Randgruppen bevorzugen.
Neben dem „Deutschen-Benachteiligungs-Gesetz“ sollen auch andere Gesetze wie das Bestattungsgesetz geändert werden, damit sarglose Bestattungen möglich werden. Solche Gesetzesänderungen privilegieren integrationsunwillige Migranten und wirken daher desintegrierend und begünstigen die Entwicklung der migrantischen Parallelgesellschaften. Die Deutschen werden durch das Gesetz noch stärker benachteiligt und überfremdet.
Der NPD-Landesverband Berlin wird am 18. September 2010 eine Kundgebung gegen die Überfremdungsgesetzgebung durchführen. Einzelheiten werden in Kürze unter http://www.ueberfremdung-stoppen.de bekannt gegeben.
Die NPD - Ein Kurzportrait
Schlagwörter
Dietma Tönhardt Sebastian Schmidtke Jan Sturm Landesvorstand Winterdienst Uwe Meenen Landesparteitag Minarette Veranstaltung Familie Lichtenberg Senat Antrag Vertreibung Asylanten Solidarität Udo Voigt Parkeisenbahn Fraktion Schule BVV Treptow-Köpenick Getto Linkskriminelle Gewalt Was wir wollen Parteiprogramm Migranten Stadtentwicklung Multikulti
WP Cumulus Flash tag cloud by Roy Tanck and Luke Morton requires Flash Player 9 or better.
Von der Bundespartei
-
NPD-LV Berlin
Postfach 16 01 41
10337 Berlin
- Telefon: 030 / 650 110
- Telefax: 030 / 650 111 40





